1. Geltungsbereich
1.1. Diese Verträge gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Hotels.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, partner, -haftung; Verjährung
2.1. Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
2.3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht
leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.
2.4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche desKunden 6 Monate.
2.5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des
Hotels auch bei Verletzung vonVerpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver
Vertragsverletzung.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Abrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen
des Hotels an Dritte.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer
erhöhen, werden die Preise automatisch angeglichen. Überschreitet der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom
Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den
vertraglich vereinbarten Preis angemessen erheben.
3.4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden,wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der
Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen
jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug
ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten.
3.6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung
der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung können im Vertrag
vereinbart werden.
3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderungdes Hotels aufrechnen oder mindern.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus
dem Vertag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer
von ihm zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- und Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des
Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Rücktrittsrecht
schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des
Hotels oder eine von ihm nicht zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung
vorliegt.
4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
4.4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden
Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60%
für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass
kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die
geforderte Pauschale ist.
4.5 In Fällen von Stornierungen der Reservierungen seitens des Gastes oder der
Nichtinanspruchnahme der von dem Hotel angebotenen Leistungen werden die
bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens des
Hotels aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbesondere für die Logis der Gäste
und/oder die Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalen durch das Hotel dem Gast
berechnet:
Stornierung zwischen einschl. 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen
Leistungen: Berechnung von 30% der bestellten/reservierten Leistungen.
Stornierung zwischen einschl. 14. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen
Leistungen: Berechnung von 60% der bestellten/reservierten Leistungen.
Stornierung zwischen einschl. 7. und einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen
Leistungen: Berechnung von 80% der bestellten/reservierten Leistungen.
Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistung oder
Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 100% der
bestellten/reservierten Leistungen.
Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung
der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum
bestellten/reservierten Termin seitens des Hotels erzielt werden.
Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und
reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die
genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde,
beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und
reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
5. Rücktritt des Hotels
5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich
vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt
verzichtet.
5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzten angemessenenNachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das
Hotel ebenfalls vom Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertag
zurückzutreten, z.B. wenn – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, – Zimmer unter irreführender
oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (Personen des Kunden, Zweck der
Anmietung, usw.) gebucht wurden, – das Hotel begründeten Anlass hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosenGeschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- und Organisationsbereich des Hotelzuzurechnen ist, – ein Verstoß gegen
Pkt. 1.2. (Geltungsbereich) vorliegt.
5.4. Das Hotel hat dem Kunden von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. 5.5.Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht keinAnspruch des
Kunden auf Schadenersatz.
6.Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.oo Uhr des Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bestellungen.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens 11.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch
entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr
50% des Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es
frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist.
7. Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im
nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden,
Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels
zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, so wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu
halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500
Euro – sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800 Euro. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB)
7.3. Für die beschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.4. Das Hotel bemüht sich um pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die
Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und ein rechtzeitige
Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage,
Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf
einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr
dem örtlichen Fundbüro übergeben. Schadenersatzansprüche – außer wegen Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit- sind ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingung für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Cottbus.
8.4. Es gilt deutsches Recht.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
AGB vom 30.03.12
Mo bis Sa ab 18 Uhr
Spremberg Altstadt
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Mo bis Sa – ab 18 Uhr
Sonntag – Ruhetag
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